Gemäß
Beschluss aller schulischer Gremien ist
das Mitführen von
Handys,
MP3-Playern und
ähnlicher elektronischer Geräte
in der
Grundschule
unerwünscht !
Falls Eltern es
für notwendig
erachten,
kann in Ausnahmefällen das Mitbringen
eines Handys
nach Absprache mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer
und
Unterzeichnung einer
Handynutzungserklärung
für begrenzte
Zeit erlaubt werden.