Übergang an weiterführende Schulen

Das Aufnahmeverfahren

                                                                                    T e r m i n e                                                                                     

 Die neue Landesregierung wird  eine Änderung  des  Übergangsverfahrens durchführen.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind in der Anhörung.
Anfang nächsten Jahres (2012) werden entsprechende gesetzliche Regelungen in Kraft treten.

Die wesentlichen Punkte der neuen Regelung werden sein:

1. Informationsveranstaltung mit den Schulleitern aller weiterführenden Schulen.
für unsere Schule am 26. Januar 2012
um 19.30 Uhr im Schulzentrum Dobeltal 26
2. Qualifizierendes Beratungsgespräch der Schule mit den Eltern.
im Laufe des Monats Januar

3. Auf Basis der Leistungen in Deutsch und Mathematik nach der Halbjahresinformation und
Betrachtung des Lern- und Arbeitsverhaltens, sowie Reife und Entwicklungspotential
erstellt die Klassenkonferenz eine Grundschulempfehlung.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Eltern mit der Halbjahresinformation am 10. Februar 2012

3a. Auf Wunsch der Eltern können sie sich noch einmal mit der Grundschule beraten.
3b. Auf Antrag der Eltern können sie ihr Kind in einem besonderen Beratungsverfahren von einem unabhängigen Beratungslehrer begutachten lassen,
dessen Ergebnis nur für die Eltern bestimmt ist und nur mit deren Genehmigung an die GS übermittelt werden darf.
besonderes Beratungsverfahren bis 3. Mai 2012

4. Die Eltern entscheiden generell in alleiniger Verantwortung,
welche der
weiterführenden Schule ihr Kind besuchen soll.

5. Die Eltern melden ihr Kind an einer Schule an und legen dabei
nur* eine Bescheinigung der Schule vor,
dass ihr Kind voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen wird.

Wichtig: Die Anmeldung gilt zunächst nur für die ausgewählte Schulart
und nicht für diese bestimmte Schule (über die tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schule
nach Eingang aller Anmeldungen im Rahmen ihrer Kapazitäten)
Anmeldung: 28. / 29. März 2012
(dies gilt auch für alle Kinder, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen,
sie können ihre Anmeldung nochmal korrigieren und das Kind an einer anderen Schule anmelden am :
10. Mai 2012)


*) Grundschulempfehlung und Zeugnisse der Grundschule müsen der weiterführenden Schule nicht vorgelegt werden.

Schulen, die zur Wahl stehen
(auch dazu werden im Frühjahr 2012 die Gesetze geändert):

Werkrealschule
  (modifizierte Form)
(auch einzügig, dauert generell 6 Jahre und endet mit Mittlerer Reife,
keine besonderen Bedinungen zum Besuch von Klasse 10,
auf Wunsch kann in Klasse 9 oder 10 ein Hauptschulabschluss erworben werden)

herkömmliche Realschule
(dauert 6 Jahre mit dem Ziel der Mttleren Reife)

Gymnasium (8- oder 9-jährig, je nach Angebot vor Ort, mit dem Ziel der Hochschulreife)


 

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