Die
neue Landesregierung wird
eine Änderung des
Übergangsverfahrens durchführen.
Die
gesetzlichen Grundlagen dafür sind in der Anhörung.
Anfang nächsten Jahres (2012) werden entsprechende gesetzliche
Regelungen in Kraft treten.
Die wesentlichen Punkte der neuen Regelung werden sein:
1. Informationsveranstaltung
mit den Schulleitern aller weiterführenden Schulen. für unsere Schule am 26.
Januar
2012 um 19.30 Uhr im Schulzentrum
Dobeltal 26
2. Qualifizierendes Beratungsgespräch
der Schule mit den Eltern. im Laufe des Monats Januar
3. Auf Basis der Leistungen in Deutsch und Mathematik nach der
Halbjahresinformation und
Betrachtung des Lern- und Arbeitsverhaltens, sowie Reife und
Entwicklungspotential
erstellt die Klassenkonferenz eine Grundschulempfehlung. Die Grundschulempfehlung
erhalten die Eltern mit der Halbjahresinformation am 10. Februar 2012
3a. Auf Wunsch der Eltern können sie sich noch einmal mit der
Grundschule beraten.
3b. Auf Antrag der Eltern können sie ihr Kind in einem besonderen
Beratungsverfahren von einem
unabhängigen Beratungslehrer begutachten lassen,
dessen Ergebnis nur für die Eltern bestimmt ist und nur mit deren
Genehmigung an die GS übermittelt werden darf. besonderes Beratungsverfahren
bis 3. Mai 2012
4. Die Eltern entscheiden generell in
alleiniger Verantwortung,
welche der weiterführenden
Schule ihr Kind besuchen soll.
5. Die Eltern melden ihr Kind an einer Schule an und legen dabei nur* eine Bescheinigung der
Schule vor,
dass ihr Kind voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen wird.
Wichtig: Die Anmeldung gilt zunächst nur
für die ausgewählte Schulart
und nicht für diese bestimmte Schule (über die
tatsächliche Aufnahme entscheidet die Schule
nach Eingang aller Anmeldungen im Rahmen ihrer Kapazitäten) Anmeldung: 28. /
29. März 2012 (dies
gilt auch für alle Kinder, die am
besonderen Beratungsverfahren teilnehmen,
sie können ihre Anmeldung nochmal korrigieren und das Kind an
einer anderen Schule anmelden am : 10. Mai 2012)
*) Grundschulempfehlung und Zeugnisse der Grundschule müsen der
weiterführenden Schule nicht
vorgelegt werden.
Schulen, die zur
Wahl stehen (auch dazu werden im
Frühjahr 2012 die Gesetze geändert):
Werkrealschule (modifizierte Form)
(auch einzügig, dauert generell 6 Jahre und endet mit Mittlerer
Reife,
keine besonderen Bedinungen zum Besuch von Klasse 10,
auf Wunsch kann in Klasse 9
oder 10 ein Hauptschulabschluss erworben werden)
herkömmliche Realschule
(dauert 6 Jahre mit dem Ziel der Mttleren Reife)
Gymnasium (8- oder 9-jährig, je nach
Angebot vor Ort, mit dem Ziel der Hochschulreife)